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Schulprogramm
"Das vorliegende Schulprogramm der Albert-Schweitzer-Schule Gelsenkirchen, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stellt die Rahmenbedingungen, Ziele, Leitlinien und Grundsätze der sonderpädagogischen Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesem Teil für die Öffentlichkeit dar (Teil 1, öffentliches Schulkonzept).
Darüber hinaus existiert ein Teil mit internen Informationen zu Abläufen des Schullebens, die für Lehrkräfte wichtig sind (Teil 2, internes Schulkonzept)" sowie eine "Darstellung der aktuellen Entwicklungsvorhaben der Schule [mit] Ausführungen zum Stand der Evaluation aktuell bestehender Entwicklungen [...] (Teil 3)." (ASS 2021, 7)
Das Schulprogramm der Albert-Schweitzer-Schule wird jährlich von der Schulkonferenz beschlossen und während des Schuljahres redaktionell durch eine Lehrkraft begleitet. An der inhaltlichen Gestaltung des Schulprogramms (insbesondere Teil 3) werden neben dem Kollegium auch Eltern und die Schüler:innen beteiligt." (ebd.)
Quelle:
ASS - Albert-Schweitzer-Schule Gelsenkirchen (2021). Schulprogramm. Teil 1 - öffentliches Schulkonzept: Darstellung der Schule und der schulischen Arbeit. [Beschlussvorlage der ersten Schulkonferenz des Schuljahres 2021/2022].
Schulprogramm
Teil 1 - Beschlussvorlage der ersten Schulkonferenz des Schuljahres 2021/2022
Beschlussvorlage der ersten Schulkonferenz des Schuljahres 2021/2022 [pdf, 1965 kB]
Schulkonzept - Teil 1