An der Albert-Schweitzer-Schule werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 25 Jahren mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der geistigen Entwicklung unterrichtet. Jede*r unserer Schüler*innen ist ein Individuum mit ganz besonderen Stärken, Interessen, Wünschen und Bedarfen.
Aus diesem Grund lässt sich auch der Bereich, in dem unsere Schüler*innen besondere Unterstützung benötigen, als sehr unterschiedlich charakterisieren. Der Unterstützungsbedarf zeigt sich zum Beispiel in verschiedenen Bereichen der kognitiven Funktionen, der motorischen Fähigkeiten, der Wahrnehmung, dem Sozialverhalten oder der Sprache. Auch Schüler*innen mit intensivpädagogischem Förderbedarf (§15) oder einer Autismus-Spektrum-Störung (§42) besuchen unsere Schule.
Die Albert-Schweitzer-Schule besuchen Kinder und Jugendliche, ...
- die in ihrem Alltag viel Zeit, Ruhe und Struktur benötigen
- die zum Lernen eine*n permanent anwesende*n Partner*in oder Lehrer*in benötigen
- die in kleinen Gruppen besser lernen und arbeiten können
- die eine kleinschrittige und intensive Anleitung im Schulalltag benötigen
- die durch individuelle Förderplanung in verschiedenen Entwicklungsbereichen gefördert werden können
- die einer an den Lernvoraussetzungen orientierte Förderung der kognitiven Fähigkeiten sowie der Kulturtechniken bedürfen
Auszug aus rechtlichen Grundlagen:
- Schulgesetz § 19 Sonderpädagogische Förderung
- Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG -AO-SF<
- § 6 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- § 15 Intensivpädagogischer Förderung bei Schwerstbehinderung
- § 42 Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung